NMS St. Oswald – SCHULORDNUNG / HAUSORDNUNG
SchUG § 44 Abs 1: Hausordnung und schuleigene Verhaltensvereinbarungen laut Beschluss des Schulforums

 

Ich will durch mein Verhalten und meine Mitarbeit im Unterricht und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit fördern. 
Ich bemühe mich, mich in der Gemeinschaft der Klasse und Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten.
Ich werde die notwendigen Unterrichtsmittel mitbringen  und in einem entsprechenden Zustand erhalten.
Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden. Sicherheitsgefährdende Gegenstände dürfen nur Erziehungsberechtigten übergeben werden, wenn deren Besitz nicht sonstigen Rechtsvorschriften widerspricht.
Ich verpflichte mich, vorsätzlich durch mich verursachte Schäden zu ersetzen und Verschmutzungen zu beseitigen, wenn das zumutbar ist.

Im Schulgebäude dürfen Schülerhandys nicht eingeschaltet werden. (Vom Betreten der Schule bis zum Verlassen). Ausnahmen sind nur unter Beiziehung eines Erwachsenen erlaubt. (Lehrer/innen, Reinigungspersonal, Frühaufsicht)

Ich verwende Hausschuhe, Turnschuhe und Straßenschuhe nur für diese Zwecke.
Ich werde mich daran halten, die Garderobe während der Pausen nicht als Aufenthaltsraum zu benützen. Ich werde Geld und Wertsachen in die Klasse mitnehmen.

Die Erziehungsberechtigten haben den Klassenvorstand oder die Schulleitung von jeder Verhinderung / Fernbleiben vom Unterricht ohne Aufschub mündlich (telefonisch) oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen  (gemäß § 45 Abs.3 SchUG und § 9 Abs.5 SchPflG).

 

Freie Zeit:

Mir ist klar, dass das Verlassen der Schule nur in der Mittagspause und nach der letzten Unterrichtsstunde erlaubt ist.
Für Schüler, die schon frühzeitig mit dem Schulbus zur Schule kommen:
Durch Genehmigung der Gemeinde ist das Schulgebäude auch vor und nach der Unterrichtszeit Aufenthaltsraum. Daher ist die Gemeinde als Schulerhalter für die Beaufsichtigung zuständig.
Ich nehme zur Kenntnis, dass ich die Erlaubnis zum Aufenthalt im Schulhaus nur erhalte, wenn ich die Hausordnung befolge.

Die Mittagspause ist Essens- und Erholungszeit:
Ich bemühe mich daher grundsätzlich: zu den Erwachsenen und zu meinen Mitschülern höflich zu sein, damit jeder erholt und mit neuen Kräften den Nachmittagsunterricht beginnen kann.

 

Im Besonderen nehme ich mir verbindlich vor:

Es ist für mich verbindlich und mir klar,

Mir ist klar, dass die 5-Minuten-Pausen zur Vorbereitung für die nächste Stunde dienen. Ich halte mich nicht in den Gängen auf und gehe nur in notwendigen Fällen aufs WC.

Ich achte auf Sauberkeit in den Klassen, in den anderen Unterrichtsräumen, auf den Gängen und in den WC-Anlagen, in der Garderobe und um das Schulgebäude.

Für mich ist verbindlich, dass wir Schüler aus Sicherheitsgründen und wegen Beschädigungsgefahr die Fenster nur mit Erlaubnis der Lehrer bedienen dürfen.

Ich halte mich daran, dass Kaugummikauen im Schulgebäude verboten ist. Das Mitbringen und Konsumieren von aufputschenden Getränken (ZB. Cola, Energy-Drinks) ist an unserer Schule nicht gestattet. (Gesundheitserziehung)

 

Verbindliche Konsequenzen:

 Wenn es mir nicht gelingt, mich an diese Vereinbarungen des Schulforums zu halten, muss ich mit folgenden Konsequenzen – je nach Grad der Übertretung -  rechnen:

  1. zu einem pädagogischen Gespräch zu kommen
  2. Verständigung der Eltern / Erziehungsberechtigten
  3. Befolgung von Konsequenzen, die mit mir, den Eltern /Erziehungsberechtigten und Lehrern vereinbart werden.
  4. Entzug der Aufenthaltsgenehmigung im Schulgebäude vor und nach der Unterrichtszeit.